...Die Kündigung sei zudem gemäß § 612a, § 242, § 134 BGB rechtsunwirksam. Da das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden sei, schulde ihm die Beklagte Annahmeverzugslohn. 4 Der Kläger hat - soweit noch von Interesse - beantragt festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 24....