...Aufgrund seiner psychischen Erkrankung sei zu erwarten, dass der Beschuldigte in Zukunft weitere erhebliche rechtswidrige Taten, wie Bedrohungen, Beleidigung und Nötigungen, insbesondere aber auch Gewaltdelikte wie (gefährliche) Körperverletzungen begehen werde, sodass er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich sei....