...Die Beschwerde setzt insoweit lediglich ihr eigenes Verständnis der Entscheidung, sie sei nicht auf sogenannte Bestandshunde gemünzt gewesen, der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs entgegen. 6 Hinsichtlich der Erdrosselungswirkung hat das Bundesverwaltungsgericht in dem seinerzeit entschiedenen Fall ein gewichtiges Indiz in dem Umstand gesehen, dass sich der Steuersatz für das Halten eines Kampfhundes...