...Anders als gegenüber typischen Endkunden vergrößere sich die Marge der Beigeladenen bei dem Vertrieb der Produkte an alternative Teilnehmernetzbetreiber erheblich, da bestimmte Leistungselemente wie Marketings-, Vertriebs-, Abrechnungs-, Inkasso- und Bonitätsprüfungskosten für das jeweilige Produkt nicht mehr erbracht werden müssten. 16 Die Revision der Beigeladenen ist unbegründet und daher zurückzuweisen...