...Das wäre dann der Fall, wenn ihnen nach dem im Jahr 1978 in der ehemaligen DDR geltenden § 320 Abs. 1 ZGB kein Beseitigungsanspruch zustand. 9 a) Allerdings kommt ein Beseitigungsanspruch nach dieser Vorschrift hier in Betracht. 10 aa) Nach § 320 Abs. 1 ZGB konnte der Grundstücksnachbar, wenn der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks ohne Einverständnis des Grundstücksnachbarn über die Grundstücksgrenze...