...Da dem Staat kein entsprechendes Definitionsrecht zusteht, entzieht sich die Beurteilung einer Tätigkeit als "wirtschaftlich sinnvoll" oder "wirtschaftlich nicht sinnvoll" prinzipiell der rechtlichen Entscheidung (Scholz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Stand September 2016, Art. 12 Rn. 34); diese Frage kann daher nicht abstrakt in einem Revisionsverfahren geklärt werden....