...Daher ist das Recht der Mitgliedstaaten nur dann an den Grundrechten der Karte zu messen, wenn es durch Unionsrecht determiniert ist oder Grundfreiheiten des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Rede stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2016 - 6 C 2.15 - NVwZ 2017, 65 Rn. 26 m.w.N.). Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor....