...Etwaige verbleibende Zweifel gingen --vorbehaltlich einer Beweisvereitelung seitens der Klägerin-- zu Lasten des FA. 5 Im zweiten Rechtszug urteilte das FG nach weiteren Sachverhaltsermittlungen zu den betroffenen Zielgesellschaften A-GmbH, Y-GmbH, X-GmbH, B-GmbH, C-GmbH, D-GmbH, E-GmbH, Z-GmbH, F-GmbH, H-GmbH und I-GmbH, auf der Grundlage der vom BFH genannten Voraussetzungen seien weitere anrechenbare...