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Zweiradmechanikermeisterverordnung (ZwrMechMstrV)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Zweiradmechaniker-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 29.08.2005


§ 11 ZwrMechMstrV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. November 2005 in Kraft.

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