Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV)
Verordnung zur Einführung von Vordrucken für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren

Ausfertigungsdatum: 12.02.2002


§ 3 ZustVV Überleitungsvorschrift

Der Vordruck nach Anlage 1 zu § 1 Nr. 1 in der bis zum 30. April 2004 geltenden Fassung kann bis zum 31. Dezember 2004 weiterverwendet werden.