Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV)
Verordnung zur Einführung von Vordrucken für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren

Ausfertigungsdatum: 12.02.2002


§ 1 ZustVV Vordrucke

Für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren werden eingeführt:

1.
der in Anlage 1 bestimmte Vordruck für die Zustellung von Schriftstücken mit Zustellungsurkunde nach § 182 Abs. 1 und 2 der Zivilprozessordnung (Zustellungsurkunde),
2.
der in Anlage 2 bestimmte Vordruck für den Briefumschlag nach § 176 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (innerer Umschlag),
3.
der in Anlage 3 bestimmte Vordruck für den Postzustellungsauftrag nach § 168 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (äußerer Umschlag/Auftrag),
4.
der in Anlage 4 bestimmte Vordruck für die schriftliche Mitteilung über die Zustellung durch Niederlegung nach § 181 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung (Benachrichtigung).