Zulassungskostenverordnung (ZulKostV)
Kostenverordnung für die Zulassung von Meßgeräten zur Eichung

Ausfertigungsdatum: 22.12.1992


§ 3 ZulKostV Gebührenerhebung in besonderen Fällen

Erfordert eine Zulassung einen überdurchschnittlichen sachlichen Aufwand, so ist dieser nach den Selbstkosten zu berechnen. Um diesen Betrag erhöht sich die Gebühr nach § 2.