Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2100 - 2101
- 1.
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HalbweißzuckerGereinigte und kristallisierte Saccharose von einwandfreier und handelsüblicher Qualität mit folgenden Merkmalen:
a) | Polarisation | mindestens 99,5 Grad Z, |
b) | Gehalt in Invertzucker | höchstens 0,1% in Gewicht, |
c) | Verlust beim Trocknen | höchstens 0,1% in Gewicht. |
- 2.
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Zucker oder WeißzuckerGereinigte und kristallisierte Saccharose von einwandfreier und handelsüblicher Qualität mit folgenden Merkmalen:
a) | Polarisation | mindestens 99,7 Grad Z, |
b) | Gehalt in Invertzucker | höchstens 0,04% in Gewicht, |
c) | Verlust beim Trocknen | höchstens 0,06% in Gewicht, |
d) | Farbtype | höchstens 9 Punkte. |
- 3.
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Raffinierter Zucker, raffinierter Weißzucker oder RaffinadeErzeugnis, das den in Nummer 2 Buchstabe a, b und c aufgeführten Merkmalen entspricht und dessen nach den in Anlage 2 vorgeschriebenen Analysemethoden ermittelte Punktzahl insgesamt 8 nicht übersteigt und höchstens beträgt:
- | 4 für die Farbtype, |
- | 6 für den Gehalt an Leitfähigkeitsasche, |
- | 3 für die Farbe in Lösung. |
- 4.
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FlüssigzuckerWässrige Lösung von Saccharose mit folgenden Merkmalen:
a) | Trockenmasse | mindestens 62% in Gewicht, |
b) | Gehalt an Invertzucker (Verhältnis von D-Fruktose zu D-Glukose: 1,0 +- 0,2) | höchstens 3% in Gewicht in der Trockenmasse, |
c) | Leitfähigkeitsasche | höchstens 0,1% in Gewicht in der Trockenmasse, |
d) | Farbe in Lösung | höchstens 45 ICUMSA-Einheiten. |
- 5.
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InvertflüssigzuckerWässrige Lösung von teilweise durch Hydrolyse invertierter Saccharose, in welcher der Anteil an Invertzucker nicht vorherrscht und die folgenden Merkmalen entspricht:
a) | Trockenmasse | mindestens 62% in Gewicht, |
b) | Gehalt an Invertzucker (Verhältnis von D-Fruktose zu D-Glukose: 1,0 +- 0,1) | über 3%, jedoch höchstens 50% in Gewicht in der Trockenmasse, |
c) | Leitfähigkeitsasche | höchstens 0,4% in Gewicht in der Trockenmasse, |
- 6.
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InvertzuckersirupWässrige, auch kristallisierte Lösung von teilweise durch Hydrolyse invertierter Saccharose, in welcher der Anteil an Invertzucker (Verhältnis von D-Fruktose zu D-Glucose 1,0 +- 0,1) in Trockenmasse mehr als 50 Prozent in Gewicht beträgt und die außerdem den Anforderungen gemäß Nummer 5 Buchstabe a und c entspricht.
- 7.
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GlukosesirupGereinigte und konzentrierte Lösung von zur Ernährung geeigneten, aus Stärke oder Inulin gewonnenen Sacchariden, mit folgenden Merkmalen:
a) | Trockenmasse | mindestens 70% in Gewicht, |
b) | Dextroseäquivalent | mindestens 20% in Gewicht in der Trockenmasse, in D-Glukose ausgedrückt, |
c) | Sulfatasche | höchstens 1% in Gewicht in der Trockenmasse. |
- 8.
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Getrockneter GlukosesirupTeilweise getrockneter Glukosesirup, bei dem die Trockenmasse mindestens 93 Prozent in Gewicht beträgt und der den Anforderungen gemäß Nummer 7 Buchstabe b und c entspricht.
- 9.
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Dextrose, kristallwasserhaltig oder Traubenzucker, kristallwasserhaltigGereinigte und kristallisierte D-Glukose mit einem Molekül Kristallwasser, die folgenden Merkmalen entspricht:
a) | Dextrose (D-Glukose) | mindestens 99,5% in Gewicht in der Trockenmasse, |
b) | Trockenmasse | mindestens 90% in Gewicht, |
c) | Sulfatasche | höchstens 0,25% in Gewicht in der Trockenmasse. |
- 10.
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Dextrose, kristallwasserfrei oder Traubenzucker, kristallwasserfreiGereinigte und kristallisierte D-Glukose ohne Kristallwasser, bei der die Trockenmasse mindestens 98 Prozent in Gewicht beträgt und die den Anforderungen gemäß Nummer 9 Buchstabe a und c entspricht:
- 11.
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FruktoseGereinigte und kristallisierte D-Fruktose mit folgenden Merkmalen:
Fruktosegehalt | mindestens 98,0% in Gewicht, |
Glukosegehalt | höchstens 0,5% in Gewicht, |
Verlust beim Trocknen | höchstens 0,5% in Gewicht, |
Leitfähigkeitsasche | höchstens 0,1% in Gewicht in der Trockenmasse. |