Testamentsregister-Verordnung (ZTRV)
Verordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters

Ausfertigungsdatum: 11.07.2011


§ 11 ZTRV Nacherfassungen

Wird festgestellt, dass eine verwahrte erbfolgerelevante Urkunde nicht im Zentralen Testamentsregister registriert ist, obwohl dies nach dem jeweiligen Stand der Testamentsverzeichnisüberführung nach dem Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz zu erwarten wäre, ist die entsprechende Meldung von der Verwahrstelle nachzuholen.