Die Registerbehörde nimmt folgende Verwahrangaben in das Zentrale Testamentsregister auf:
- 1.
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Daten des Erblassers
- a)
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Familienname, Geburtsname, Vornamen und Geschlecht,
- b)
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Tag und Ort der Geburt,
- c)
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Geburtsstandesamt und Geburtenregisternummer, wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde,
- d)
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Staat der Geburt, wenn der Erblasser im Ausland geboren wurde,
- 2.
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Bezeichnung und Anschrift der Verwahrstelle,
- 3.
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Verwahrnummer, Verwahrbuchnummer oder Aktenzeichen des Verfahrens der Verwahrstelle,
- 4.
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Art und Datum der Errichtung der erbfolgerelevanten Urkunde und
- 5.
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Name, Amtssitz und Urkundenrollen-Nummer des Notars bei notariellen Urkunden.
Die Registerbehörde kann zusätzliche Angaben aufnehmen, die für das Auffinden der erbfolgerelevanten Urkunde erforderlich sind.