Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen sowie Einsetzen und Handhaben von Arbeitsgeräten und Werkzeugen,
- 6.
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Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen,
- 7.
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Qualitätsmanagement,
- 8.
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Erstellen von zahntechnischen Planungen,
- 9.
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Erstellen von Arbeitsunterlagen nach Abformungen,
- 10.
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Anfertigen von Bißregistrierhilfen und Umsetzen in Kieferbewegungssimulatoren,
- 11.
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Herstellen von partiellem Zahnersatz,
- 12.
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Herstellen von totalem Zahnersatz,
- 13.
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Herstellen von kieferorthopädischen Geräten,
- 14.
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Herstellen von festsitzendem Zahnersatz,
- 15.
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Verarbeiten von zahnfarbenen Werkstoffen,
- 16.
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Einarbeiten von konfektionierten Verbindungselementen; Herstellen von individuellen Verbindungselementen,
- 17.
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Herstellen von therapeutischen Geräten.