Stand: Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 27.7.2001 I 1887
Erster Abschnitt Vollstreckbarerklärung von
gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden
Zweiter Abschnitt Aufhebung oder Abänderung der
Vollstreckbarerklärung
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für
deutsche gerichtliche Entscheidungen
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen