(ZPO)
Zivilprozessordnung

Ausfertigungsdatum: 12.09.1950


§ 785 ZPO Vollstreckungsabwehrklage des Erben

Die auf Grund der §§ 781 bis 784 erhobenen Einwendungen werden nach den Vorschriften der §§ 767, 769, 770 erledigt.