(ZPO)
Zivilprozessordnung

Ausfertigungsdatum: 12.09.1950


§ 614 ZPO Rechtsmittel

Gegen Musterfeststellungsurteile findet die Revision statt. Die Sache hat stets grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Absatz 2 Nummer 1.