(ZPO)
Zivilprozessordnung

Ausfertigungsdatum: 12.09.1950


§ 585 ZPO Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Für die Erhebung der Klagen und das weitere Verfahren gelten die allgemeinen Vorschriften entsprechend, sofern nicht aus den Vorschriften dieses Gesetzes sich eine Abweichung ergibt.