(ZPO)
Zivilprozessordnung

Ausfertigungsdatum: 12.09.1950


§ 561 ZPO Revisionszurückweisung

Ergibt die Begründung des Berufungsurteils zwar eine Rechtsverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen sich als richtig dar, so ist die Revision zurückzuweisen.