Der Antrag soll enthalten:
- 1.
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die Bezeichnung der Urkunde;
- 2.
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die Bezeichnung der Tatsachen, die durch die Urkunde bewiesen werden sollen;
- 3.
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die möglichst vollständige Bezeichnung des Inhalts der Urkunde;
- 4.
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die Angabe der Umstände, auf welche die Behauptung sich stützt, dass die Urkunde sich in dem Besitz des Gegners befindet;
- 5.
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die Bezeichnung des Grundes, der die Verpflichtung zur Vorlegung der Urkunde ergibt. Der Grund ist glaubhaft zu machen.