Zugänglichmachungsverordnung (ZMV) Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren
Ausfertigungsdatum: 26.02.2007
Stand: Geändert durch Art. 20 G v. 10.10.2013 I 3786
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