(ZerlG)
Zerlegungsgesetz


Ausfertigungsdatum: 06.08.1998

Stand: Zuletzt geändert Art. 11 G v. 11.12.2018 I 2338

Abschnitt 1 Unmittelbare Steuerberechtigung
Abschnitt 2 Zerlegung der Körperschaftsteuer
Abschnitt 3 Zerlegung der Lohnsteuer
Abschnitt 4 Zerlegung des Zinsabschlags
Abschnitt 4a Zerlegung der Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes, soweit durch Rechtsverordnung zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung für die Einkommensbesteuerung von Personen, die beschränkt steuerpflichtig oder nach § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig sind und ausschließlich mit Einkünften im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes zu veranlagen sind, einer Finanzbehörde die örtliche Zuständigkeit übertragen wird
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften