Zensusvorbereitungsgesetz 2021 (ZensVorbG 2021)
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021

Ausfertigungsdatum: 03.03.2017


§ 4 ZensVorbG 2021 Anschriftenbestand

Im Anschriftenbestand werden zu jeder Anschrift Angaben zu folgenden Merkmalen gespeichert:

1.
Postleitzahl,
2.
Gemeindename und -schlüsselnummer,
3.
Name und Schlüsselnummer des Orts- oder Gemeindeteils und des Bezirks,
4.
Straßenname und -schlüsselnummer,
5.
Hausnummer,
6.
geografische Koordinaten einschließlich Qualitätskennzeichen,
7.
Zuordnung der Anschrift zu kleinräumigen Gliederungen,
8.
Wohnraumeigenschaft und
9.
Gemeindegrößenklasse.