Zensusvorbereitungsgesetz 2021 (ZensVorbG 2021)
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021

Ausfertigungsdatum: 03.03.2017


§ 17 ZensVorbG 2021 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.