(ZÄPrO)
Approbationsordnung für Zahnärzte

Ausfertigungsdatum: 26.01.1955


§ 37 ZÄPrO

Außerdem sind der Meldung beizufügen:

a)
ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf, in dem der Gang der Universitätsstudien darzulegen ist,
b)
ein amtliches Führungszeugnis, wenn die Meldung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Exmatrikulation erfolgt.