Die zahnärztliche Ausbildung umfaßt
- 1.
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ein Studium der Zahnheilkunde von 5 000 Stunden und einer Dauer von fünf Jahren an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt;
- 2.
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folgende staatliche Prüfungen:
- a)
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die naturwissenschaftliche Vorprüfung,
- b)
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die zahnärztliche Vorprüfung und
- c)
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die zahnärztliche Prüfung.
Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt einschließlich der Prüfungszeit für die zahnärztliche Prüfung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 zehn Semester und sechs Monate.