(ZÄPrO)
Approbationsordnung für Zahnärzte

Ausfertigungsdatum: 26.01.1955


§ 2 ZÄPrO

Die zahnärztliche Ausbildung umfaßt

1.
ein Studium der Zahnheilkunde von 5 000 Stunden und einer Dauer von fünf Jahren an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt;
2.
folgende staatliche Prüfungen:
a)
die naturwissenschaftliche Vorprüfung,
b)
die zahnärztliche Vorprüfung und
c)
die zahnärztliche Prüfung.
Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt einschließlich der Prüfungszeit für die zahnärztliche Prüfung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 zehn Semester und sechs Monate.