Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz (YUGStrGHG)
Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien

Ausfertigungsdatum: 10.04.1995


§ 8 YUGStrGHG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.