(WZG§4UpaepBek)
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes


Ausfertigungsdatum: 22.08.1991

(XXXX)

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Flagge und die Kennzeichen der

Postunion für den Amerikanischen Kontinent, Spanien und Portugal(Anlage)
von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 22. Mai 1990 (BGBl. I S. 1006).


Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz


Anlage


Fundstelle: BGBl. I 1991, 1927)