Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Abkürzung und das Kennzeichen des
Obersten Hauptquartiers der Alliierten Mächte, Europa
Der Bundesminister der Justiz
Fundstelle: BGBl. I 1989, 657)