Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung vom 9. Mai 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 549, 574) wird bekanntgemacht, daß die in der Anlage wiedergegebenen Bezeichnungen der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.
Der Bundesminister der Justiz
Fundstelle: BGBl. I 1964, 289)
Fundstelle: BGBl. I 1964, 289)