(WZG§4EPO/EPABek)
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes


Ausfertigungsdatum: 22.11.1979

(XXXX)

(1) Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Abkürzungen und das Kennzeichen der Europäischen Patentorganisation und des Europäischen Patentamts (Anlage) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.

(2) Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 29. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1800).


Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz


Anlage

Bezeichnungen

Europäische PatentorganisationEuropäisches PatentamtEuropean Patent OrganisationEuropean Patent OfficeOrganisation europeenne des brevetsOffice europeen des brevets
Abkürzungen
EPOEPAEPOEPOOEBOEB
Kennzeichen

(Inhalt: Nicht darstellbare Kennzeichen und Bezeichnungen,

Fundstelle: BGBl. I 1979, 1999)