(WZG§4Bek 1977-07-20)
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes


Ausfertigungsdatum: 20.07.1977

Stand: Zuletzt geändert durch Bek. v. 23.5.1991 I 1230

(XXXX)

1.
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) ...
2.
Ferner wird auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a desselben Gesetzes bekanntgemacht:
a)
Die Bezeichnungen und Kennzeichen der Europäischen Weltraumbehörde (Anlage 2) sind von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen.
b)
- d)
3.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. November 1975 (BGBl. I S. 2911).


Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz


Anlage 1

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Anlage 2 Bezeichnungen und Kennzeichen der Europäischen Weltraumbehörde

Fundstelle: BGBl. I 1977, 1346)



Anlage 3

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