(WZG§4Bek 1977-07-20) Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Ausfertigungsdatum: 20.07.1977
Stand: Zuletzt geändert durch Bek. v. 23.5.1991 I 1230
(XXXX)
1.
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) ...
2.
Ferner wird auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a desselben Gesetzes bekanntgemacht:
a)
Die Bezeichnungen und Kennzeichen der Europäischen Weltraumbehörde (Anlage 2) sind von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen.
b)
- d)
3.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. November 1975 (BGBl. I S. 2911).
Schlussformel
Der Bundesminister der Justiz
Anlage 1
-
Anlage 2 Bezeichnungen und Kennzeichen der Europäischen Weltraumbehörde
Fundstelle: BGBl. I 1977, 1346)
Anlage 3
-
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen