(WZG§35NICBek)
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes


Ausfertigungsdatum: 30.08.1977

(XXXX)

Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des nicaraguanischen Patentamts bekanntgemacht:
Deutsche Warenbezeichnungen werden in Nicaragua in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.


Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz