(WZG§35HKGBek)
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes


Ausfertigungsdatum: 21.08.1962

(XXXX)

Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung vom 9. Mai 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 574) wird gemäß einer Erklärung des Kolonialsekretärs der britischen Kronkolonie Hongkong bekanntgemacht:
Deutsche Warenbezeichnungen werden in der britischen Kronkolonie Hongkong in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.


Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz