(WZG§35BMUBek)
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes


Ausfertigungsdatum: 10.08.1978

(XXXX)

Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des bermudischen Innenministeriums bekanntgemacht:
Deutsche Warenbezeichnungen werden in Bermuda in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.


Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz