(WZG§35BHRBek)
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes


Ausfertigungsdatum: 22.06.1988

(XXXX)

Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des Handelsministeriums des Staates Bahrain bekanntgemacht:
Deutsche Warenbezeichnungen werden in Bahrain in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.


Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz