(1) Die Verbandsversammlung hat folgende Aufgaben:
- 1.
-
Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter,
- 2.
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Beschlußfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik,
- 3.
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Beschlußfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbands,
- 4.
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Wahl der Schaubeauftragten,
- 5.
-
Festsetzung des Haushaltsplans sowie von Nachtragshaushaltsplänen,
- 6.
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Einspruch gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplans,
- 7.
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Entlastung des Vorstands,
- 8.
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Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen für Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Verbandsausschusses,
- 9.
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Beschlußfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und den Verband,
- 10.
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Beratung des Vorstands in allen wichtigen Angelegenheiten.
(2) Die Satzung kann weitere Aufgaben vorsehen.