(1) Die Verbandsversammlung hat folgende Aufgaben: 
        
            - 1.
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                Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter, 
- 2.
- 
                Beschlußfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik, 
- 3.
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                Beschlußfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbands, 
- 4.
- 
                Wahl der Schaubeauftragten, 
- 5.
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                Festsetzung des Haushaltsplans sowie von Nachtragshaushaltsplänen, 
- 6.
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                Einspruch gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplans, 
- 7.
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                Entlastung des Vorstands, 
- 8.
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                Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen für Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Verbandsausschusses, 
- 9.
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                Beschlußfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und den Verband, 
- 10.
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                Beratung des Vorstands in allen wichtigen Angelegenheiten. 
(2) Die Satzung kann weitere Aufgaben vorsehen.