(WStrGEG)
Einführungsgesetz zum Wehrstrafgesetz

Ausfertigungsdatum: 30.03.1957


Art 8 WStrGEG Inkrafttreten

(1) Das Wehrstrafgesetz und dieses Einführungsgesetz treten einen Monat nach dem Tage der Verkündung in Kraft.

(2) § 43 des Wehrstrafgesetzes tritt, soweit er die Sabotage betrifft, nicht vor dem Vierten Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft.