(WSchZinsBek 38)
Achtunddreißigste Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen


Ausfertigungsdatum: 29.06.1984

(XXXX)

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Wechsel- und Scheckzinsen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4132-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird bekanntgemacht:
Der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank für Wechsel ist mit Wirkung vom 29. Juni 1984 auf viereinhalb vom Hundert festgesetzt worden.

Der Bundesminister der Justiz