(WPostVtr1994G)
Gesetz zu den Verträgen vom 14. September 1994 des Weltpostvereins

Ausfertigungsdatum: 26.08.1998


Art 7 WPostVtr1994G

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem die Verträge des Weltpostvereins für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.