(WPostVtr1994G)
Gesetz zu den Verträgen vom 14. September 1994 des Weltpostvereins

Ausfertigungsdatum: 26.08.1998


Art 2 WPostVtr1994G

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Vollzugsordnungen vom 16. Februar 1995 zu den in Artikel 1 unter den Nummern 3 bis 7 genannten Verträgen sowie Änderungen, die der Rat für Postbetrieb des Weltpostvereins vor Zusammentreten des nächsten Weltpostkongresses zu diesen Vollzugsordnungen beschließt, in Kraft zu setzen.