Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,
- 1.
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wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,
- 2.
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wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder
- 3.
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soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.