(WoGG)
Wohngeldgesetz

Ausfertigungsdatum: 24.09.2008


§ 2 WoGG Wohnraum

Wohnraum sind Räume, die vom Verfügungsberechtigten zum Wohnen bestimmt und hierfür nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung tatsächlich geeignet sind.