Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Gesetz über die soziale Wohnraumförderung

Ausfertigungsdatum: 13.09.2001


§ 20 WoFG Gesamteinkommen

Maßgebendes Einkommen ist das Gesamteinkommen des Haushalts. Gesamteinkommen des Haushalts im Sinne dieses Gesetzes ist die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen abzüglich der Frei- und Abzugsbeträge nach § 24. Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.