Nachdem die Stimmen ausgezählt sind, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift fest:
- 1.
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die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;
- 2.
-
die Zahl der gültigen Stimmen;
- 3.
-
die Zahl der ungültigen Stimmen;
- 4.
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die Zahlen der auf die einzelnen Bewerber entfallenden Stimmen;
- 5.
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die Namen der gewählten Aufsichtsratsmitglieder;
- 6.
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die Namen der für die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder gewählten Ersatzmitglieder;
- 7.
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besondere während der Wahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.