Nachdem die Stimmen ausgezählt sind, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift fest: 
        
            - 1.
- 
                die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; 
- 2.
- 
                die Zahl der gültigen Stimmen; 
- 3.
- 
                die Zahl der ungültigen Stimmen; 
- 4.
- 
                die Zahlen der auf die einzelnen Bewerber entfallenden Stimmen; 
- 5.
- 
                die Namen der gewählten Aufsichtsratsmitglieder; 
- 6.
- 
                die Namen der für die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder gewählten Ersatzmitglieder; 
- 7.
- 
                besondere während der Wahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.