Wissenschaftsfreiheitsgesetz (WissFG)
Gesetz zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen

Ausfertigungsdatum: 05.12.2012


§ 7 WissFG Verhältnis zur Bundeshaushaltsordnung

Soweit nach diesem Gesetz keine Sonderregelungen anzuwenden sind, richten sich die haushaltsrechtliche Behandlung der Zuwendungen sowie die Beteiligung der Wissenschaftseinrichtungen an privatrechtlichen Unternehmen nach den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung in der jeweils geltenden Fassung.