(WinzMeistPrV)
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Winzer/Winzerin

Ausfertigungsdatum: 27.08.2001


§ 10 WinzMeistPrV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.