Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

Ausfertigungsdatum: 31.07.2009


§ 66 WHG Weitere anwendbare Vorschriften

Auf das Verhältnis zwischen dem Gewässerbenutzer und den Gewässerschutzbeauftragten finden die §§ 55 bis 58 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechende Anwendung.